Regelungen

Schulhausplatz / Pausenplatz

Parkverbot / Sicherheit und Begegnunszone

Der Schulhausplatz steht den Kindern und Familien uneingeschränkt bis 19.00 Uhr zur Verfügung.

Es gilt auf dem Pausenplatz der Schule ein Parkverbot. Nicht erlaubt sind Einfahrten für Bring- und Abholdienste.

Für das Parkieren steht der untere signalisierte Parkplatz zur Verfügung.

Parkieren auf dem Schulhausplatz ist – sofern das Parkplatzangebot nicht ausreicht – lediglich erlaubt in der Zeit zwischen 19.00 Uhr abends bis 06.00 Uhr in der Früh.

Schulpflege, Schulleitung und Lehrpersonen danken für die Beachtung des vom Gemeinderat erlassenen Parkregims.

  • Bitte um Rücksichtnahme auf die Anstösser und Nachbarn des Platzes
  • Der Platz ist in sauberem Zustand und aufgeräumt zu verlassen.
  • Fairplay auf dem Platz und gegenüber den Anwohnern ist das oberste Gebot.

Bei Nichteinhalten der Regeln werden die verantwortlichen Behörden entsprechende Massnahmen treffen.

Zuständigkeiten

Während des Schulbetriebs: Schulleitung Beinwil/Freiamt
Während den übrigen Zeiten: Gemeinderat Beinwil/Freiamt